Pauschalverrechnung pro Laufmeter in Abhängigkeit der Gesamtlänge, Voraussetzung: der Graben ist entwässert und die Grabensohle ist mit mind. 10 cm gewaschenem Sand gefüllt. Bei Grabenquerungen durch Fremdleitungen ist genügend Platz vorhanden. Mehraufwände infolge unzureichender Vorbereitung werden in Regie verrechnet.