Debrunner Koenig Gruppe
Persönliche Preise Verfügbarkeit & Lieferzeit

Der Blog - Immer am Ball

filter
Sanitärtechnik
Heizungsinstallation
Spenglerei und Gebäudehülle

Warmwasserspeicher und Pufferspeicher

Energieverordnung 730.01 – reduzierte Auskühlverluste ab September 2017

Warmwasserspeicher Pufferspeicher Energieverordnung 730.1

In der Schweiz gelten im Trinkwasserbereich die Normen nach EN 12897 – diese wurden 2006 gemäss europäischen Vorbild in die Reglements des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches aufgenommen.

Nun wird die Schweizer Energieverordnung 730.01 mit der Angleichung an die ÖKO Design Richtlinie der EU ebenfalls dem europäischen Standard angepasst. Ab September 2017 gelten deshalb verschärfte Anforderungen an die Auskühlverluste von Warmwasserspeichern und Pufferspeichern.

Warmwasserspeicher Pufferspeicher Energieverordnung 730.1
ferspeicher mit Wärmetauscher: Debrunner Acifer PSR 500 - 3000 L

Künftig müssen in der Schweiz sämtliche Geräte ein Label aufweisen und die Auskühlverluste am Typenschild anzeigen. Energiespeicher und Warmwasserspeicher bis 500 Liter müssen mindestens das Label B aufweisen – damit sind die Schweizer Anforderungen um eine Stufe höher, als die EU vorschreibt. Sämtliche Warmwasserspeicher und Pufferspeicher bis 2000 Liter müssen mit dem Label C ausgestattet sein. Damit diese Geräte nach EN 12897 zugelassen werden, werden die Produkte vier Prüfungen unterzogen:

  • Mechanische Festigkeit und Stabilität:
    Mit dieser Prüfung wir die Lebensdauer getestet. Die extremen Belastungsproben simulieren einen Betrieb von ungefähr 15 Jahren.
  • Leistungsprüfung:
    Das Ziel ist, eine Durchschichtung des Speichers bis zum Boden zu gewährleisten. Im Regelfall liegt dann die Zapfmenge bei mindestens 20 l/min im Bereich einer Wassertemperatur von >55°C über den Tag.
  • Tatsächliches Volumen:
    Damit wird sichergestellt, dass der angegebene Inhalt (l) im Minimum erreicht wird.
  • Bereitschafts-Wärmeverlust:
    Die Prüfung des Wärmeverlusts ist massgebend für die Kategorie des Energielabels, das ab März 2018 für alle Behälter mit einer Kapazität von über 500 Liter vorgeschrieben ist.

Bis März 2018 läuft die Übergangsfrist für alle Warmwasserspeicher und Pufferspeicher, danach sind Kontrollen und Überprüfungen der Verordnung angekündigt. In Zusammenarbeit mit unserem Hersteller unterstützen wir Sie sehr gerne bei Umstellung der Geräte und bieten Ihnen termingerecht die vom Schweizer Markt geforderten Produkte an. Lassen Sie sich von unseren Fachleuten beraten und leisten Sie gemeinsam mit uns einen weiteren positiven Beitrag für die Umwelt.